Elternberatung bei Trennung & Scheidung
Elternberatung nach §95 vor einvernehmlicher Scheidung:
Mit der vorgeschriebene Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG vor einvernehmlicher Scheidung werden die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder in den Fokus gerückt.
Es werden die möglichen Sorgen und Nöte der Kinder resultierend aus der Scheidung besprochen sowie der Umgang mit familiären Situationen wie beispielsweise: Weihnachten, Geburtstage, Schul- oder Sportfeste.
Für die Ausstellung des Dokumentes für die Vorlage bei Gericht ist ein Lichtbildausweis nötig.
Trennung-Scheidung / Bundesministerium für Familien und Jugend